Allgemeine Verkaufsbedingungen für MASCHINEN, KOMPONENTEN, AUSRÜSTUNGEN UND SYSTEME, die von BOMEDIA, S.L. vertrieben werden.

Version: Januar 2021.

  1. Allgemeines.

1.1 Die von BOMEDIA S.L. (Via Augusta 48, 2º 5, Barcelona, Spanien – CIF: B63609309) (nachfolgend der Verkäufer) durchzuführenden Verkäufe und Lieferungen von Maschinen, Komponenten, Ausrüstungen und Systemen (nachfolgend die „Lieferungen“) unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, außer soweit in dem jeweiligen Angebot oder in der Auftragsannahme ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und dies die besonderen Bedingungen des jeweiligen Auftrags darstellt. Daher sind alle anderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert wurden, in jeder Hinsicht unwirksam.

1.2 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten dem Käufer als mitgeteilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Website mitgeteilt wird, auf der sie abrufbar sind, oder er ein Angebot des Verkäufers erhält, dem diese Bedingungen beigefügt sind oder das auf den Ort verweist, an dem die Bedingungen veröffentlicht sind. Alternativ gelten sie als mitgeteilt, wenn der Käufer sie zuvor im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer erhalten hat; in all diesen Fällen gelten sie mit Abgabe der Bestellung durch den Käufer in jeder Hinsicht als von ihm akzeptiert.

  1. Geistiges und gewerbliches Eigentum. Das geistige und/oder gewerbliche Eigentum am Angebot in all seinen Bestandteilen, an den beigefügten Informationen sowie an den Maschinen, Ausrüstungen und Komponenten, die Gegenstand der Lieferung sind, und an den darin enthaltenen oder damit verbundenen Elementen, Plänen, Zeichnungen, „Software“, Marken, Logos, Handelsnamen usw. gehört dem Verkäufer oder seinen Lieferanten; daher ist dem Käufer die Nutzung zu anderen Zwecken als der Abwicklung der Bestellung zu den mit dem Verkäufer vereinbarten Bedingungen ausdrücklich untersagt.
  2. Auftragsabwicklung und Umfang der Lieferung.

3.1 Der Umfang der Lieferung muss in der Bestellung des Käufers klar angegeben sein. Damit die Bestellung wirksam wird, muss sie vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden; ausgenommen sind Fälle, in denen aufgrund des periodischen Charakters der Lieferung diese Anforderung im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurde.

3.2 Die Lieferung umfasst ausschließlich die in der Bestellung aufgeführten Geräte und Materialien, außer in den Fällen, in denen in der Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer angenommen wurde, ausdrücklich zusätzliche Dokumentation, Informationen, Support oder Dienstleistungen enthalten sind.

3.3 Gewichte, Abmessungen, Kapazitäten, technische Spezifikationen und Konfigurationen zu den Produkten des Verkäufers, die in Katalogen, Broschüren, Prospekten und technischer Literatur enthalten sind, sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung, außer in den Fällen, in denen der Verkäufer eine verbindliche Spezifikation des Käufers akzeptiert, die Bestandteil der Auftragsunterlagen sein muss.

3.4 Änderungen und/oder Abweichungen des Umfangs, der Fristen oder sonstiger Bedingungen einer Bestellung, die eine der Parteien vorschlagen kann, sind der anderen Partei stets schriftlich mitzuteilen und müssen, um wirksam zu sein, von dieser Partei akzeptiert werden. Als Änderungen und/oder Abweichungen gelten auch solche, die durch nach dem Datum der Abgabe des jeweiligen Angebots eintretende Änderungen der anwendbaren Gesetzgebung, Vorschriften und Normen verursacht werden; würden solche Änderungen und/oder Abweichungen dem Verkäufer zusätzliche oder belastendere Verpflichtungen auferlegen, ist er berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen zu verlangen, die die Folgen des neuen oder geänderten Gesetzes bzw. der neuen oder geänderten Regelung vollständig widerspiegelt.

  1. Preise.

4.1. Die jeweils geltenden und im kommerziellen Angebot des Verkäufers angegebenen Preise der Lieferung sind Nettopreise, ohne MwSt. und ohne sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren, die anschließend mit den entsprechenden Sätzen auf der Rechnung ausgewiesen werden. Sofern in der Bestellung keine gegenteilige Bestimmung enthalten ist oder zwischen Käufer und Verkäufer aufgrund ihrer Geschäftsbeziehung nichts anderes vereinbart wurde, beinhalten die Preise der Lieferung weder Transport noch Verladungen noch Versicherungen und gelten ab Werk des Verkäufers. Diese Preise sind nur für die Bestellung sämtlicher im Angebot spezifizierten Materialien gültig.

4.2. Bei Angeboten vor der Bestellung (Kataloge, Website, Aktionen usw.) sind die angebotenen Preise einen Monat gültig und gelten in diesem Zeitraum als fest zu den im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen, es sei denn, die angebotene Lieferung besteht aus importierten Geräten, die Wechselkursrisiken oder der Zahlung von Zöllen und Gebühren unterliegen; in diesem Fall würde der Angebotspreis entsprechend diesen Schwankungen angepasst.

4.3. Die im Angebot angegebenen Preise gelten für die darin festgelegten Zahlungsbedingungen. Sollten diese Zahlungsbedingungen geändert werden, würden die Angebotspreise entsprechend angepasst.

4.4. Nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer gelten die Preise der Lieferung als fest und nicht revisionsfähig. Eine Preisrevision ist jedoch anwendbar, wenn: a) sie zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde; b) der Umfang der Lieferung auf Wunsch des Käufers geändert wurde und allgemein eine Abweichung und/oder Änderung gemäß diesen Bedingungen eintritt; c) die Preise in einer anderen Währung als dem EURO quotiert wurden, soweit sich deren Parität gegenüber dem EURO vom Bestelldatum bis zu den vertraglichen Rechnungsstellungsdaten der jeweiligen Meilensteine verändert hat; d) die bestellte Lieferung aus einem dem Käufer zuzurechnenden Grund ausgesetzt wurde, z. B. wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.

  1. Zahlungsbedingungen. Eigentumsvorbehalt (5.7.).

5.1. Das Angebot des Verkäufers oder, falls ein solches nicht vorliegt, die vom Verkäufer angenommene Bestellung des Käufers enthält die Zahlungsbedingungen der Lieferung. Grundsätzlich setzt die Lieferung der Ware deren Vorauszahlung voraus, sofern in den zwischen Käufer und Verkäufer geltenden besonderen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist. Diese Zahlungsbedingungen müssen den Bestimmungen des Gesetzes 15/2010 vom 5. Juli zur Änderung des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember über Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr entsprechen und dürfen in keinem Fall die darin festgelegten Höchstfristen überschreiten.

5.2. Die Zahlung erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen auf das Bankkonto des Verkäufers oder mittels eines anderen vereinbarten Verfahrens. Die Zahlung erfolgt ohne Abzüge wie nicht vereinbarte Einbehalte, Rabatte, Kosten, Steuern oder Gebühren oder sonstige Abzüge.

5.3. Wenn sich aus Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, die Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme oder die Abnahme der Lieferung verzögert, bleiben die vertraglichen Zahlungsbedingungen und -fristen bestehen.

5.4. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser dem Verkäufer ohne Mahnung und ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen auf den überfälligen Betrag zu zahlen, die gemäß Artikel 7 des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember in der durch das Gesetz 15/2010 vom 5. Juli geänderten Fassung berechnet werden. Die Zahlung dieser Zinsen entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die übrigen Zahlungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

5.5. Gerät der Käufer mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Versand der Lieferung oder die Ausführung der damit verbundenen Dienstleistungen vorläufig oder endgültig aussetzen, unbeschadet des Rechts, vom Käufer die Zahlung der Rückstände zu verlangen und gegebenenfalls zusätzliche Entschädigungen wegen dieser Aussetzung der Lieferung oder der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen geltend zu machen.

5.6. Die Erhebung einer Reklamation durch den Käufer berechtigt ihn nicht zur Aussetzung oder zu irgendwelchen Abzügen bei den zugesagten Zahlungen.

5.7. Die bestellten Geräte und Materialien werden unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers geliefert, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat; der Käufer ist verpflichtet, mitzuwirken und alle erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen sowie die vom Verkäufer vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergreifen, um dessen Eigentum an diesen Geräten und Materialien zu sichern. Bis zur vollständigen Zahlung des Preises der Lieferung erfolgt die Warenübergabe lediglich als Verwahrung; der Käufer gilt als Verwahrer und haftet für entstehende Schäden, einschließlich der vollständigen Zerstörung, und darf die Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verkaufen noch verpfänden noch vermieten noch mit irgendwelchen Verpflichtungen belasten. Im Falle einer Pfändung von Vermögensgegenständen des Käufers verpflichtet sich dieser, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, ebenso über jede von Dritten veranlasste Eigentumsbeschränkung an seinen Vermögensgegenständen. Es wird vereinbart, dass der Käufer sich unter Androhung eines Schadensersatzanspruchs wegen missbräuchlichen Widerstands der Rückgabe der Waren auf erstes Verlangen des Verkäufers in Anwendung dieses Eigentumsvorbehalts nicht entziehen darf. Die so zurückerlangten Waren werden begutachtet, um ihren Wert zu bestimmen, und zur Begleichung der ausstehenden Forderungen einschließlich Zinsen sowie sämtlicher mit der Rückholung verbundenen Kosten, einschließlich der Begutachtung, verwendet, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die dem Verkäufer wegen des durch die Auflösung des Verkaufs aufgrund Nichtzahlung des Preises entstandenen Schadens zustehen können.

  1. Lieferfrist und -bedingungen. Gefahrübergang.

6.1. Die Lieferung erfolgt an die Person, an dem Ort und innerhalb der Frist, die in der Auftragsannahme angegeben sind. Wird der Lieferort nicht angegeben, gilt die Lieferung als in den Lagern des Verkäufers erbracht. Damit die Lieferfrist für den Verkäufer verbindlich ist, muss der Käufer den festgelegten Zahlungsplan strikt eingehalten haben.

6.2. Die Lieferfrist wird geändert, wenn: a) der Käufer die für die Ausführung der Lieferung erforderliche Dokumentation nicht fristgerecht bereitstellt; b) der Käufer Änderungen der Bestellung verlangt, die vom Verkäufer akzeptiert werden und nach Ansicht des Verkäufers eine Verlängerung der Lieferfrist erfordern; c) für die Durchführung der Lieferung Arbeiten durch den Käufer oder seine Subunternehmer unerlässlich sind und diese nicht rechtzeitig ausgeführt wurden; d) der Käufer eine der vertraglichen Verpflichtungen aus der Bestellung verletzt hat, insbesondere die Zahlungspflicht; e) aus einem nicht unmittelbar dem Verkäufer zuzurechnenden Grund Verzögerungen bei der Produktion oder Bereitstellung aller oder einiger Elemente der Lieferung eintreten. Beispielhaft, aber nicht abschließend, gelten als Verzögerungsursachen: Streiks bei Lieferanten, Transporten und Dienstleistungen, Ausfälle bei Lieferungen Dritter, Störungen in Transportsystemen, Überschwemmungen, Unwetter, Unruhen, Streiks, außergewöhnliche und unvorhersehbare Situationen, die die Einhaltung der Lieferfristen verhindern, wie von der zuständigen Behörde ausgerufene Alarm-, Belagerungs- oder Ausnahmezustände, Arbeitsniederlegungen beim Verkäufer oder seinen Subunternehmern, Sabotage, unfallbedingte Stillstände in den Werkstätten des Verkäufers aufgrund von Störungen usw., sowie Fälle höherer Gewalt gemäß der geltenden Gesetzgebung, wie in Klausel 15 festgelegt; f) die Aussetzung der bestellten Lieferung, die einseitig durch den Käufer verursacht wird.

In allen vorstehenden Fällen ändern Verschiebungen der Lieferfrist den Zahlungsplan der Lieferung nicht.

6.3. Eine Verzögerung bei der Lieferung der bestellten Geräte und Materialien, die unmittelbar dem Verkäufer zuzurechnen ist, führt weder zur Stornierung der Bestellung noch zu irgendeiner Entschädigung zugunsten des Käufers, außer der zuvor zwischen beiden Parteien vereinbarten Vertragsstrafe; diese Vertragsstrafe ist der einzige mögliche Entschädigungsanspruch wegen Verzugs.

6.4. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald der Käufer das Empfangsdokument der Lieferung bzw. den Lieferschein unterzeichnet. Der Käufer ist verpflichtet, in diesem Moment den Zustand der Ware zu prüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten auf dem Empfangs-/Lieferschein zu vermerken. Der Verkäufer überträgt dem Käufer die Gefahr für die gelieferte Ware ab dem Zeitpunkt, zu dem sie am jeweils vereinbarten Ort übergeben wird.

6.5. Samstags, sonntags und an Feiertagen erfolgen keine Auslieferungen oder Zustellungen von Bestellungen.

6.6. Rechnungen werden an die vom Käufer in der Bestellung ausdrücklich angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Bei Online-Bestellungen wird die Rechnung an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde bei der Registrierung auf fluxlasers.es angegeben hat, sofern der Käufer nicht ausdrücklich eine andere Adresse angibt.

  1. Verpackung und Transport

7.1 Sofern keine vorherige Vereinbarung mit dem Käufer besteht, werden die Verpackungen der Geräte und Materialien, die Gegenstand der Lieferung sind, nicht zusätzlich zum Verkaufspreis berechnet; eine Rückgabe wird nicht akzeptiert. Gemäß Königlichem Dekret 782/98 vom 30. April, Artikel 18, und Gesetz 11/1997 vom 24. April über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist es als Endempfänger unserer Verpackung Aufgabe des Käufers, diese einer geeigneten umweltgerechten Behandlung zuzuführen (Verwertung, Wiederverwendung oder Recycling).

7.2 Sofern keine vorherige Vereinbarung mit dem Käufer besteht, erfolgt der Transport einschließlich Be- und Entladung auf Kosten und Risiko des Käufers, sodass der Verkäufer für etwaige Ansprüche wegen Beschädigung oder Beeinträchtigung der Lieferung nicht verantwortlich ist; die Übernahme dieser Risiken obliegt dem Käufer.

7.3. Wenn die Produkte oder Geräte zur Lieferung bereitstehen oder alternativ auf die Durchführung vereinbarter Tests warten und der Käufer sie nicht abholt oder keine Vereinbarung mit dem Verkäufer trifft, dass sie unter vereinbarten Bedingungen in dessen Räumlichkeiten gelagert werden, gehen sämtliche durch die Lagerung entstehenden Kosten, nach Ermessen des Verkäufers bewertet, zu Lasten des Käufers; dieser trägt auch alle Risiken, denen das gelagerte Material ausgesetzt sein kann.

Maschinen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg werden bis zur Bordsteinkante geliefert und/oder abgeholt. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Transport zum Installationsort verantwortlich.

Der Kunde muss in jedem Fall die Originalverpackung aufbewahren, um das Material für Reparaturen oder Überprüfungen an die Werkstätten des Lieferanten senden zu können.

Abholungen von Material mit einem Gewicht von mehr als 25 kg (für Reparaturen) müssen von einer Adresse aus erfolgen, die von einem Lkw mit einem Fahrer ohne Helfer angefahren werden kann.

  1. Inspektion und Abnahme.

8.1 Sofern im Angebot des Verkäufers oder in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung des Käufers nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, werden die Tests und die abschließende Inspektion vor dem Versand der Lieferung vom Verkäufer durchgeführt. Jede zusätzliche Prüfung oder jeder zusätzliche Test, den der Käufer verlangt, muss in der Bestellung angegeben werden, einschließlich der anwendbaren Normen sowie gegebenenfalls des Ortes und der Stelle, bei der diese Tests durchgeführt werden. Diese zusätzlichen Tests bedürfen der Zustimmung des Verkäufers und erfolgen auf Kosten des Käufers.

8.2. Nach Erhalt der Lieferung prüft der Käufer deren Inhalt innerhalb einer Frist von höchstens 24 Stunden ab Empfang, um etwaige Mängel und/oder Fehlmengen festzustellen, die dem Verkäufer zuzurechnen sein könnten, und teilt dem Verkäufer gegebenenfalls unverzüglich das Vorliegen dieser Mängel und/oder Fehlmengen mit.

8.3. Weist die Lieferung dem Verkäufer zuzurechnende Mängel und/oder Fehlmengen auf, ergreift der Verkäufer die erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung.

8.4. Außer in dem Fall, dass Abnahmetests zu vereinbarten Bedingungen und Terminen zwischen Verkäufer und Käufer in der in Abschnitt 8.1 angegebenen Form festgelegt wurden, gilt die Lieferung als angenommen, wenn nach Ablauf von 24 Stunden ab Empfang der Lieferung durch den Käufer beim Verkäufer keine schriftliche Mitteilung über etwaige Mängel oder Fehlmengen eingegangen ist; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Garantiefrist zu laufen. Die beim Verkäufer erworbene Lieferung kann optische Mängel in der Oberflächenverarbeitung der Maschinen aufweisen (Lackfehler, Dellen, Kratzer …).

8.5. Die Lieferung gilt in jeder Hinsicht als vom Käufer erhalten und angenommen, wenn vereinbarte Abnahmetests aus Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden oder wenn der Käufer beginnt, das Produkt, das Gegenstand der Lieferung ist, zu verwenden.

  1. Rückgabe von Materialien. Reklamationen.

9.1. In keinem Fall akzeptiert der Verkäufer Materialrückgaben ohne vorherige Vereinbarung mit dem Käufer. Es wird eine Frist von 24 Stunden ab Erhalt der Lieferung durch den Käufer festgelegt, innerhalb derer der Käufer dem Verkäufer seine Absicht zur Rückgabe und deren Begründung mitteilen und gegebenenfalls das Rückgabeverfahren mit dem Verkäufer vereinbaren muss. In jedem Fall müssen Reklamationen des Käufers gegenüber dem Verkäufer schriftlich und nachweisbar erfolgen.

9.2 Rücksendungen oder Sendungen von Material an die Räumlichkeiten des Verkäufers, sei es zur Gutschrift, zum Austausch oder zur Reparatur, müssen stets frei Haus erfolgen.

9.3. Im Falle einer Rückgabe aufgrund eines Bestellfehlers oder aus anderen, nicht dem Verkäufer zuzurechnenden Gründen wird eine Gebühr in Höhe von 15 % des Nettowerts des zurückgegebenen Materials als Beteiligung an den Kosten für Prüfung und Aufbereitung berechnet. Rückgaben von Verbrauchsmaterialien werden nicht akzeptiert.

9.4. Der Verkäufer akzeptiert keine Rückgaben von Materialien, die aus ihrer Originalverpackung entsiegelt wurden, benutzt wurden, in andere Geräte oder Anlagen eingebaut wurden oder Demontagen unterzogen wurden, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden.

9.5. Der Verkäufer akzeptiert auch keine Rückgaben von Produkten, die speziell für die Bestellung entworfen oder hergestellt wurden.

9.6. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle oder Störungen an den Maschinen, die auf Probleme im Stromnetz zurückzuführen sind. Ein Spannungsregler ist für die Nutzung zwingend erforderlich. Im Falle einer Störung aus elektrischen Gründen muss der Käufer dies seiner Versicherung melden und verzichtet auf jegliche Forderung nach Entschädigung für Sach- oder Personenschäden. Der Käufer muss eine Versicherung abgeschlossen haben.

9.7. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschinen, die Gegenstand der Lieferung sind, wird empfohlen, ausreichend Platz entsprechend den Abmessungen der Maschine vorzusehen. In keinem Fall akzeptiert der Verkäufer Rückgaben oder holt schwere Maschinen wie Drucker, Laserschneider oder Laminiergeräte mit einem Gewicht von mehr als 15 kg oder Sonderanfertigungen nach Maß ab.

9.8. Rückgaben werden auch nicht akzeptiert, wenn während des Transports Schäden wie Kratzer oder Mängel auftreten, die die ordnungsgemäße Funktion der Maschine nicht beeinträchtigen. Reparaturen werden in diesem Fall in den Räumlichkeiten des Käufers durchgeführt.

9.9. Rückgaben von Software, Patronen oder Tintenflaschen ohne Siegel werden nicht akzeptiert, um betrügerische Kopien oder missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Verbrauchsmaterialien wie Klingen, Tinten oder Rollen, Reinigungsstationen, Dampers, Disc-Brenner, Druckköpfe, Teile mit Tintenkontakt, Schläuche, Heizelemente, Filamente usw. sind aufgrund ihres Verschleißes durch die Nutzung der Maschinen von der Garantie ausgeschlossen.

  1. Widerruf. Stornierung des Kaufs.

10.1. Wenn der Käufer Endverbraucher ist und mit seiner Bestellung nicht zufrieden ist, hat er bei Fernabsatzverträgen gemäß den anwendbaren Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Erhalts zurückzugeben, sofern die in den folgenden Punkten 10.2, 10.3 und 10.4 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

10.2. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung der Ware, es sei denn, die Stornierung der Bestellung wird vor dem Versand der Ware an ihren Bestimmungsort mitgeteilt; in diesem Fall entstehen dem Käufer bei fristgerechtem Widerruf keine Kosten.

10.3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und das gekaufte Produkt zurückgeben, sofern es nicht benutzt oder manipuliert wurde, sich in einwandfreiem Zustand befindet und in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Rückgaben werden nicht akzeptiert, wenn die gekaufte Ware benutzt oder manipuliert wurde, wenn sie sich nicht in ihrem Originalzustand befindet oder wenn die Verpackung fehlt, mit der sie geliefert wurde.

10.4. Jede Rückgabe aufgrund Annullierung oder Stornierung des Kaufs durch einen Endverbraucher muss zuvor vom Verkäufer gemäß folgendem Protokoll genehmigt werden: a) Der Käufer muss eine E-Mail an pedidos@bomedia.net senden und die Gründe der Rückgabe detailliert angeben oder den Verkäufer telefonisch unter (+34) 93 201 07 93 kontaktieren; b) Der Verkäufer übermittelt dem Käufer eine Referenznummer zur Identifizierung des Stornierungsprozesses; diese Referenz muss gut sichtbar auf der Verpackung des zurückgesendeten Produkts angebracht sein; c) Nach Eingang der Rücksendung und Prüfung ihres Inhalts erhält der Käufer eine E-Mail, in der die Stornierung/Rückgabe begründet akzeptiert oder abgelehnt wird; d) Wird die Stornierung/Rückgabe akzeptiert, kann der Käufer das Produkt gegen ein gleiches austauschen oder vom Verkäufer die Rückerstattung des gezahlten Betrags erhalten.

10.5. Die Lieferung an Fachleute, Unternehmen oder natürliche Personen, die die gekaufte Ware in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden, begründet kein einseitiges Widerrufsrecht des Käufers. Wenn der Käufer die Ware zur Nutzung in seiner beruflichen Tätigkeit oder für sein Ladengeschäft erwirbt, geht der Verkäufer davon aus, dass der Käufer ein Gewerbetreibender ist, auch wenn er nicht im entsprechenden Handelsregister eingetragen ist.

Der gewerbliche Käufer hat kein Recht, den Verkauf zu widerrufen/zu stornieren, wenn die Bestellung in Bearbeitung ist und der Verkäufer erfüllt. Teilt der Käufer vor der Lieferung mit, dass er die Ware nicht mehr möchte, ist der Verkäufer, sofern er die Stornierung/Rückgabe akzeptiert, berechtigt, eine Vertragsstrafe für Kosten sowie Schäden und Nachteile zu verlangen. Die Vertragsstrafe für Kosten beträgt 20 % des Gesamtbetrags des Kaufs, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Betrag für Schäden und Nachteile nachweisen.

  1. Garantien. Inklusive Reparaturleistungen. Ausgeschlossene Reparaturleistungen.

11.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsannahme nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gewährleistet der Verkäufer die von ihm gelieferten Produkte hinsichtlich Material-, Herstellungs- oder Montagefehlern für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Empfangsdatum für Käufer, die eine produktive oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, und für einen Zeitraum von zwei Jahren für Endverbraucher, außer unter besonderen Bedingungen.

11.2. Die in Abschnitt 11.1 genannte Garantie besteht in der Reparatur oder dem Austausch (nach Wahl des Verkäufers) der als mangelhaft anerkannten Teile, sei es aufgrund von Materialfehlern oder aufgrund von Herstellungs- oder Montagefehlern. Reparaturen gelten als in den Werkstätten des Verkäufers durchgeführt; Demontage, Verpackung, Verladung, Transport, Zoll, Gebühren usw., die durch die Einsendung des mangelhaften Materials an die Werkstätten des Verkäufers und dessen anschließende Lieferung an den Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Es kann jedoch mit dem Käufer vereinbart werden, dass Reparaturen und Austausch des mangelhaften Teils in den Räumlichkeiten des Käufers durchgeführt werden, vorbehaltlich der Annahme eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit.

11.3. Die Reparatur oder der Austausch eines mangelhaften Teils ändert nicht das Startdatum der Garantiefrist für die gesamte Lieferung, das in Abschnitt 11.1 angegeben ist. Das reparierte oder ersetzte Teil hat jedoch ab seiner Reparatur oder seinem Austausch eine Garantie von einem Jahr.

11.4. Wenn die in Abschnitt 11.2 genannte Garantie in einem Austausch besteht, der aus Dringlichkeitsgründen sofort erfolgen muss, verpflichtet sich der Käufer, das mangelhafte Teil oder Element innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen ab dem Lieferdatum des neuen Teils oder Elements zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung des ersetzten Teils, wird das versandte Teil in Rechnung gestellt und der Käufer ist zur Zahlung seines Preises verpflichtet.

11.5. Diese Garantie ist nur in dem Land gültig und in Kraft, in dem die Ware erworben wurde, sofern der Verkäufer die Ware für den Verkauf in diesem Land bestimmt hat. Wurde die Ware jedoch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, ist diese Garantie ebenfalls gültig.

11.6. Die Verpflichtung von BOMEDIA, S.L. in Bezug auf ihre Produkte unter Garantie beschränkt sich auf den Austausch von Teilen oder die Reparatur nach ihrem Ermessen und in den Räumlichkeiten von BOMEDIA, S.L. oder eines von BOMEDIA, S.L. autorisierten Agenten oder Händlers. Falls der Austausch von Teilen beim Kunden vor Ort erforderlich ist, erfolgt dies nach Annahme eines Kostenvoranschlags für Anfahrt und Arbeitszeit.

11.7. In keinem Fall übernimmt der Verkäufer die Kosten für Reparaturen, die von Personal durchgeführt werden, das nicht seiner Organisation angehört. BOMEDIA, S.L. übernimmt keine Verantwortung für das durch die Maschine erzeugte Endergebnis wie Flecken, Tropfen oder Druckqualität; dies liegt in der Verantwortung des beauftragten Technikers.

11.8. Produkte und Zubehör, die vom Käufer montiert, konfiguriert und gehandhabt werden müssen, sind von dieser Garantie nicht abgedeckt. Ebenso sind von der Garantie und der kostenlosen Reparatur ausgeschlossen für den Käufer Schäden oder Mängel: a) aufgrund normalen Verschleißes durch die Nutzung der Geräte; b) verursacht durch unsachgemäße Aufbewahrung oder Wartung, falsche oder nachlässige Lagerung oder Handhabung, missbräuchliche Nutzung, Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten und Gase sowie ungeeigneter Tinte, ungeeigneten Durchflusses oder Drucks, fehlerhafte Montage, Schwankungen in der Qualität der Stromversorgung (Spannung, Frequenz, Störungen, …); c) Bruch des Druckkopfs und anderer Verbrauchsmaterialien; d) Änderungen an der Lieferung ohne Zustimmung des Verkäufers, Installationen, die später durchgeführt oder geändert wurden, ohne die technischen Anweisungen des Produkts zu befolgen, und allgemein jede Ursache, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist.

11.9. Die Garantie gilt außerdem als erloschen, wenn – falls die Inbetriebnahme der Lieferung mit Unterstützung von Personal des Verkäufers vereinbart wurde – die Lieferung ohne diese Unterstützung in Betrieb genommen wird oder wenn im Störungsfall keine Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen werden.

11.10. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel haftet der Verkäufer in keinem Fall für Mängel an den Geräten und Materialien, die Gegenstand der Lieferung sind, über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr für Fachleute und Händler und 2 Jahren für Endverbraucher hinaus, gerechnet ab Beginn der in Abschnitt 11.1 angegebenen Frist, außer unter besonderen Bedingungen.

11.11. Verbrauchsmaterialien wie Klingen, Tinten oder Rollen, Reinigungsstationen, Dampers, Disc-Brenner, Druckköpfe, Teile mit Tintenkontakt, Schläuche, Heizelemente, Filamente usw. sind aufgrund ihres Verschleißes durch die Nutzung der Maschinen von der Garantie ausgeschlossen. Deren Austausch oder Reparatur ist Gegenstand der entsprechenden Bestellung des Käufers und eines Kostenvoranschlags des Verkäufers.

  1. Haftungsbeschränkung.

12.1. Die Haftung des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter, „Reseller“, Subunternehmer und Lieferanten für Ansprüche aus der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen überschreitet insgesamt nicht den vertraglichen Grundpreis und umfasst in keinem Fall Schäden aus entgangenem Gewinn, Einnahme-, Produktions- oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Stillstandskosten, Verzögerungen und Ansprüche von Kunden des Käufers, Kosten für Ersatzenergie, Verlust erwarteter Einsparungen, Erhöhung der Betriebskosten sowie keinerlei besondere, indirekte oder Folgeschäden oder Verluste irgendeiner Art.

12.2. Die in dieser Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor jeder anderen Bestimmung in einem anderen Vertragsdokument, die ihr widerspricht oder mit ihr unvereinbar ist, es sei denn, eine solche Bestimmung beschränkt die Haftung des Verkäufers in größerem Umfang.

  1. Exportbeschränkung.

Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte lokalen oder internationalen Bestimmungen und Vorschriften zur Exportkontrolle unterliegen können und dass ohne die Genehmigungen der zuständigen Behörden für Export oder Reexport die Lieferungen weder verkauft noch vermietet noch übertragen werden dürfen und auch nicht für andere Zwecke als die vereinbarten verwendet werden dürfen. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und Vorschriften verantwortlich; der Verkäufer ist von jeglicher Haftung für eine diesbezügliche Nichteinhaltung durch den Käufer befreit. Die gelieferten Produkte dürfen weder direkt noch indirekt im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Nutzung oder Lagerung chemischer, biologischer oder nuklearer Waffen oder deren Trägersystemen verwendet werden. Die Lieferungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht für militärische oder nukleare Anwendungen verwendet werden.

  1. Kündigung

14.1. Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei ihn in wesentlicher Weise verletzt. Keine Vertragsverletzung gilt als wesentlich, sofern die verletzende Partei nicht zuvor schriftlich benachrichtigt wurde und die Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung behoben hat. Darüber hinaus gelten als Kündigungsgründe die folgenden Fälle: a) Auflösung und/oder Liquidation einer der Parteien, außer im Rahmen von Fusionen innerhalb der jeweiligen Unternehmensgruppe; b) Einstellung der Tätigkeit einer der Parteien; c) Fortbestehen eines Ereignisses höherer Gewalt / nachträglicher Umstände / Aussetzung über mehr als drei (3) Monate ab dem Datum des Eingangs der ersten schriftlichen Mitteilung einer Partei von der betroffenen Partei gemäß Klausel 15; d) jeder andere Kündigungsgrund, der ausdrücklich in anderen Klauseln dieser Bedingungen genannt ist.

14.2. Im Falle einer Kündigung aus einem dem Verkäufer zuzurechnenden Grund wird der Käufer: a) dem Verkäufer den Betrag zahlen, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien gemäß den in der Bestellung festgelegten Preisen entspricht; b) das Recht haben, aber nicht die Pflicht, die noch ausstehenden Geräte und Materialien zu erwerben, indem er deren Betrag nach Lieferung bezahlt, und in die vom Verkäufer an seine Lieferanten und/oder Subunternehmer erteilten Bestellungen einzutreten; c) Anspruch auf Ersatz der Schäden und Nachteile haben, die ihm infolge der Nichterfüllung durch den Verkäufer entstehen, innerhalb der in Klausel 11 dieser Bedingungen festgelegten Grenzen.

14.3. Im Falle einer Kündigung aus einem dem Käufer zuzurechnenden Grund hat der Verkäufer Anspruch auf: a) den Betrag, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien gemäß den in der Bestellung festgelegten Preisen entspricht; b) den Betrag für die noch ausstehenden Geräte und Materialien, die der Verkäufer von seinen Subunternehmern und/oder Lieferanten abnehmen muss, sobald sie an den Käufer geliefert werden; c) den Betrag für die Stornierung der vom Verkäufer an seine Lieferanten und/oder Subunternehmer erteilten Bestellungen, sofern eine solche Stornierung möglich ist; d) eine Entschädigung für sonstige Schäden und Nachteile, die ihm infolge der Nichterfüllung durch den Käufer entstehen.

14.4. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt hat der Verkäufer Anspruch auf: a) den Betrag, der dem Wert der bereits gelieferten Geräte und Materialien gemäß den in der Bestellung festgelegten Preisen entspricht; b) den Betrag für die noch ausstehenden Geräte und Materialien, die der Verkäufer von seinen Subunternehmern und/oder Lieferanten abnehmen muss, sobald sie an den Käufer geliefert werden; c) den Betrag für die Stornierung der vom Verkäufer an seine Lieferanten und/oder Subunternehmer erteilten Bestellungen, sofern eine solche Stornierung möglich ist.

  1. Nachträgliche Umstände und höhere Gewalt

15.1 Wenn der Verkäufer ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch nachträgliche Ursachen und/oder Umstände sowie durch Fälle höherer Gewalt gehindert ist, wird die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung(en) ohne jegliche Haftung des Verkäufers für die nach den Umständen angemessen erforderliche Zeit ausgesetzt.

15.2. Unter „nachträglichen Ursachen und/oder Umständen“ sind alle außergewöhnlichen Situationen zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die die normale Ausübung der Tätigkeit des Verkäufers verhindern, wie etwa das Auftreten einer Gesundheitskrise (z. B. COVID-19) mit Auswirkungen auf die Mobilität von Personen und den Transport von Waren.

15.3. Unter „Höherer Gewalt“ versteht man jede Ursache oder jeden Umstand, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks von Lieferanten, Transport- und Dienstleistungsunternehmen, Ausfälle bei Lieferungen Dritter, Ausfälle in Transportsystemen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Unwetter, Unruhen, Streiks, Gesundheitskrisen, Arbeitskonflikte, Arbeitsniederlegungen des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe jeglicher Art von Regierungen oder deren Behörden, unvorhergesehene Stillstände in den Werkstätten des Verkäufers aufgrund von Pannen usw. sowie sonstige Ursachen höherer Gewalt, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind und die Aktivitäten des Verkäufers direkt oder indirekt beeinflussen.

15.4. Tritt eine unvorhergesehene Ursache, ein Umstand oder ein Fall Höherer Gewalt ein, wird der Verkäufer dies dem Käufer so schnell wie möglich mitteilen und dabei die Ursache sowie deren voraussichtliche Dauer angeben. Ebenso wird er das Ende der Ursache mitteilen und den Zeitraum angeben, in dem die aufgrund dieser Ursache ausgesetzte(n) Verpflichtung(en) erfüllt wird/werden. Das Eintreten eines der in dieser Bedingung 15 festgelegten Fälle berechtigt den Verkäufer zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

15.5. Sollte die unvorhergesehene und unvorhersehbare Ursache oder die Höhere Gewalt länger als drei (3) Monate andauern, werden sich die Parteien beraten, um eine gerechte und den Umständen angemessene Lösung unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten des Verkäufers zu finden. Kann innerhalb der folgenden 30 Tage keine solche Lösung gefunden werden, kann der Verkäufer die Bestellung ohne Haftung seinerseits durch schriftliche Mitteilung an den Käufer für aufgelöst erklären.

  1. Vertraulichkeit. Schutz personenbezogener Daten.

16.1. Die Parteien müssen alle Dokumente, Daten, Materialien und Informationen, die von einer Partei der anderen zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln und dürfen diese weder an Dritte weitergeben noch für andere Zwecke als die Erfüllung und Abwicklung der Lieferung verwenden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor.

16.2. Die personenbezogenen Daten, die der Käufer angeben muss, sind für den Versand der Bestellungen, die Rechnungsstellung und die Erfüllung der Garantie unerlässlich. Sowohl bei der Registrierung auf der Website als auch bei der Übermittlung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer, gültige personenbezogene Daten anzugeben.

16.3. Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der hier veröffentlichten Datenschutzrichtlinie von BOMEDIA, S.L. behandelt: https://fluxlasers.eu/politica-privacidad/, die in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in diesem Bereich erstellt wurde. Durch die Angabe seiner E-Mail-Adresse ermächtigt der Kunde BOMEDIA, S.L., seine Adresse zur Bearbeitung seiner Kaufaufträge zu verwenden, die Navigation und den Kauf der Produkte zu erleichtern sowie den Kunden über diese Adresse über Neuigkeiten im Zusammenhang mit BOMEDIA, S.L., seinen Produkten oder der Website www.bomedia.net zu informieren. Die personenbezogenen und/oder finanziellen Daten, die der Nutzer BOMEDIA, S.L. infolge einer Geschäftstransaktion freiwillig übermittelt, werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder verkauft, sondern nur in Übereinstimmung mit den geltenden europäischen und spanischen Vorschriften erhoben und verwahrt.

Der Käufer kann jederzeit seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch in Bezug auf seine personenbezogenen Daten ausüben, indem er eine E-Mail an pedidos@bomedia.net sendet.

  1. Anwendbares Recht. Erfüllungsort. Gerichtsstand und Zuständigkeit.

17.1. Die vorliegenden Bedingungen werden in Übereinstimmung mit dem spanischen Recht ausgelegt.

17.2. Erfüllungsort des Vertrages ist für alle rechtlichen Zwecke die Stadt Barcelona.

17.3. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jeden anderen ihnen eventuell zustehenden Gerichtsstand und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Gerichte von Barcelona.

Barcelona, den 20. Januar 2021